Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Schleiden

Schleiden

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Schleiden beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Schleiden, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Nordrhein-Westfalen

Anschrift:

Finanzamt Schleiden
Kurhausstr. 7
53937 Schleiden
Deutschland

Telefon:

02444 85-0

Fax:

0800 10092675211

Email:

Service@FA-5211.fin-nrw.de

Webseite:

www.finanzamt-Schleiden.de

Kinderfreibetrag Schleiden

Finanzamt Schleiden

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Schleiden neu beantragen.

Öffnungszeiten

Service-/Informationsstelle,Mo, Mi bis Fr 08:30-12:00 Uhr ,Di 08:00-12:00 Uhr,Di 13:30-17:00 Uhr

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Schleiden

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Schleiden prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Schleiden nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Schleiden kann entweder per Telefon 02444 85-0 oder per E-Mail Service@FA-5211.fin-nrw.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.finanzamt-Schleiden.de

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