Kinderfreibetrag Beantragen in Gummersbach |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Gummersbach beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Gummersbach, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Nordrhein-Westfalen Anschrift: Finanzamt Gummersbach Telefon: 02261 86-0 Fax: 0800 10092675212 Email: Service@FA-5212.fin-nrw.de Webseite: www.finanzamt-Gummersbach.de Kinderfreibetrag Gummersbach Finanzamt Gummersbach Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Gummersbach neu beantragen. Öffnungszeiten Service u. Informationsstelle,Montag von 07.30-17.00 Uhr ,Die - Fr von 7.30-12.00 Uhr
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