Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Gummersbach

Gummersbach

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Gummersbach beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Gummersbach, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Nordrhein-Westfalen

Anschrift:

Finanzamt Gummersbach
Mühlenbergweg 5
51645 Gummersbach
Deutschland

Telefon:

02261 86-0

Fax:

0800 10092675212

Email:

Service@FA-5212.fin-nrw.de

Webseite:

www.finanzamt-Gummersbach.de

Kinderfreibetrag Gummersbach

Finanzamt Gummersbach

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Gummersbach neu beantragen.

Öffnungszeiten

Service u. Informationsstelle,Montag von 07.30-17.00 Uhr ,Die - Fr von 7.30-12.00 Uhr

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Gummersbach

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Gummersbach prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Gummersbach nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Gummersbach kann entweder per Telefon 02261 86-0 oder per E-Mail Service@FA-5212.fin-nrw.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.finanzamt-Gummersbach.de

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