Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Saarbrücken

Saarbrücken

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Saarbrücken Am Stadtgraben beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Saarbrücken Am Stadtgraben, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Saarland

Anschrift:

Finanzamt Saarbrücken Am Stadtgraben
Am Stadtgraben 2-4
66111 Saarbrücken
Deutschland

Telefon:

0681 30000

Fax:

0681 3000329

Email:

poststelle@fasb.saarland.de

Webseite:

www.finanzamt-saarbruecken.de

Kinderfreibetrag Saarbrücken

Finanzamt Saarbrücken Am Stadtgraben

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Saarbrücken Am Stadtgraben neu beantragen.

Öffnungszeiten

Mo., Di., Mi. 07:30 - 15:30 Uhr, Do. 07:30 - 18:00 Uhr, Fr. 07:30 - 12:00 Uhr

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Saarbrücken

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Saarbrücken Am Stadtgraben prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Saarbrücken nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Saarbrücken Am Stadtgraben kann entweder per Telefon 0681 30000 oder per E-Mail poststelle@fasb.saarland.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.finanzamt-saarbruecken.de

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