Kinderfreibetrag Beantragen in Saarbrücken |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Saarbrücken Am Stadtgraben beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Saarbrücken Am Stadtgraben, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Saarland Anschrift: Finanzamt Saarbrücken Am Stadtgraben Telefon: 0681 30000 Fax: 0681 3000329 Email: poststelle@fasb.saarland.de Webseite: www.finanzamt-saarbruecken.de Kinderfreibetrag Saarbrücken Finanzamt Saarbrücken Am Stadtgraben Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Saarbrücken Am Stadtgraben neu beantragen. Öffnungszeiten Mo., Di., Mi. 07:30 - 15:30 Uhr, Do. 07:30 - 18:00 Uhr, Fr. 07:30 - 12:00 Uhr
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