Kinderfreibetrag Beantragen in Oldenburg |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Ostholstein beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Ostholstein, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Schleswig-Holstein Anschrift: Finanzamt Ostholstein Telefon: 04361 497-0 Fax: 04361 497-111 Email: poststelle@fa-ostholstein.landsh.de Webseite: Kinderfreibetrag Oldenburg Finanzamt Ostholstein Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Ostholstein neu beantragen. Öffnungszeiten Mo., Di., Do. und Fr. 08:00 - 12:00 Uhr Do. 13:30 - 17:00 Uhr
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