Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Jülich

Jülich

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Jülich beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Jülich, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Nordrhein-Westfalen

Anschrift:

Finanzamt Jülich
Wilhelmstraße 5
52428 Jülich
Deutschland

Telefon:

02461 685-0

Fax:

0800 10092675213

Email:

Service@FA-5213.fin-nrw.de

Webseite:

www.finanzamt-Juelich.de

Kinderfreibetrag Jülich

Finanzamt Jülich

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Jülich neu beantragen.

Öffnungszeiten

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Jülich

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Jülich prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Jülich nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Jülich kann entweder per Telefon 02461 685-0 oder per E-Mail Service@FA-5213.fin-nrw.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.finanzamt-Juelich.de

Andere Dienstleistungen