Kinderfreibetrag Beantragen in Köln |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Köln-Porz beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Köln-Porz, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Nordrhein-Westfalen Anschrift: Finanzamt Köln-Porz Telefon: 02203 598-0 Fax: 0800 10092675216 Email: Service@FA-5216.fin-nrw.de Webseite: www.finanzamt-Koeln-Porz.de Kinderfreibetrag Köln Finanzamt Köln-Porz Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Köln-Porz neu beantragen. Öffnungszeiten Service- und Info Stelle,Mo, Mi - Do 08.30-12.00 Uhr ,Di 07.30-17.30 Uhr,Freitags geschlossen
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