Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Köln

Köln

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Köln-Ost beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Köln-Ost, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Nordrhein-Westfalen

Anschrift:

Finanzamt Köln-Ost
Siegesstr. 1
50679 Köln
Deutschland

Telefon:

0221 9805-0

Fax:

0800 10092675218

Email:

Service@FA-5218.fin-nrw.de

Webseite:

www.finanzamt-Koeln-Ost.de

Kinderfreibetrag Köln

Finanzamt Köln-Ost

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Köln-Ost neu beantragen.

Öffnungszeiten

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Köln

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Köln-Ost prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Köln nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Köln-Ost kann entweder per Telefon 0221 9805-0 oder per E-Mail Service@FA-5218.fin-nrw.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.finanzamt-Koeln-Ost.de

Andere Dienstleistungen