Kinderfreibetrag Beantragen in Siegburg |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Siegburg beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Siegburg, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Nordrhein-Westfalen Anschrift: Finanzamt Siegburg Telefon: 02241 105-0 Fax: 0800 10092675220 Email: Service@FA-5220.fin-nrw.de Webseite: www.finanzamt-Siegburg.de Kinderfreibetrag Siegburg Finanzamt Siegburg Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Siegburg neu beantragen. Öffnungszeiten Sprechzeiten Servicestelle:,Mo 7.00 - 17.00 Uhr, ,Di, Do, Fr 7.30 - 12.00 Uhr,,mittwochs geschlossen
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