Kinderfreibetrag Beantragen in Wipperfürth |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Wipperfürth beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Wipperfürth, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Nordrhein-Westfalen Anschrift: Finanzamt Wipperfürth Telefon: 02267 870-0 Fax: 0800 10092675221 Email: Service@FA-5221.fin-nrw.de Webseite: www.finanzamt-Wipperfuerth.de Kinderfreibetrag Wipperfürth Finanzamt Wipperfürth Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Wipperfürth neu beantragen. Öffnungszeiten Service-u. Informationsstelle,Mo.-Fr. 07.30-12.00 Uhr ,Di. auch 13.30-17.00 Uhr
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