Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Sankt Augustin

Sankt Augustin

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Sankt Augustin beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Sankt Augustin, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Nordrhein-Westfalen

Anschrift:

Finanzamt Sankt Augustin
Hubert-Minz-Str 10
53757 Sankt Augustin
Deutschland

Telefon:

02241 242-0

Fax:

0800 10092675222

Email:

Service@FA-5222.fin-nrw.de

Webseite:

www.finanzamt-Sankt-Augustin.de

Kinderfreibetrag Sankt Augustin

Finanzamt Sankt Augustin

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Sankt Augustin neu beantragen.

Öffnungszeiten

Service- u.Informationsstelle,Mo - Fr 8.00-12.00 Uhr ,Di auch 12.00-15.00 Uhr

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Sankt Augustin

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Sankt Augustin prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Sankt Augustin nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Sankt Augustin kann entweder per Telefon 02241 242-0 oder per E-Mail Service@FA-5222.fin-nrw.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.finanzamt-Sankt-Augustin.de

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