Kinderfreibetrag Beantragen in Sankt Augustin |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Sankt Augustin beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Sankt Augustin, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Nordrhein-Westfalen Anschrift: Finanzamt Sankt Augustin Telefon: 02241 242-0 Fax: 0800 10092675222 Email: Service@FA-5222.fin-nrw.de Webseite: www.finanzamt-Sankt-Augustin.de Kinderfreibetrag Sankt Augustin Finanzamt Sankt Augustin Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Sankt Augustin neu beantragen. Öffnungszeiten Service- u.Informationsstelle,Mo - Fr 8.00-12.00 Uhr ,Di auch 12.00-15.00 Uhr
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