Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Plön

Plön

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Plön beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Plön, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Schleswig-Holstein

Anschrift:

Finanzamt Plön
Fünf-Seen-Allee 1
24306 Plön
Deutschland

Telefon:

04522 506-0

Fax:

04522 506-2149

Email:

poststelle@fa-ploen.landsh.de

Webseite:

Kinderfreibetrag Plön

Finanzamt Plön

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Plön neu beantragen.

Öffnungszeiten

Mo., Di., Do. und Fr. 08:00 - 12:00 Uhr Di. 14:00 - 17:00 Uhr

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Plön

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Plön prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Plön nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Plön kann entweder per Telefon 04522 506-0 oder per E-Mail poststelle@fa-ploen.landsh.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen:

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