Kinderfreibetrag Beantragen in Plön |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Plön beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Plön, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Schleswig-Holstein Anschrift: Finanzamt Plön Telefon: 04522 506-0 Fax: 04522 506-2149 Email: poststelle@fa-ploen.landsh.de Webseite: Kinderfreibetrag Plön Finanzamt Plön Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Plön neu beantragen. Öffnungszeiten Mo., Di., Do. und Fr. 08:00 - 12:00 Uhr Di. 14:00 - 17:00 Uhr
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