Kinderfreibetrag Beantragen in Leverkusen |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Leverkusen beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Leverkusen, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Nordrhein-Westfalen Anschrift: Finanzamt Leverkusen Telefon: 0214 89280-0 Fax: 0800 10092675230 Email: Service@FA-5230.fin-nrw.de Webseite: www.finanzamt-Leverkusen.de Kinderfreibetrag Leverkusen Finanzamt Leverkusen Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Leverkusen neu beantragen. Öffnungszeiten Service- u.Informationsstelle,Mo-Do 8.00 - 12.00 Uhr ,Di 8.00 - 18.00 Uhr,Freitags geschlossen
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