Kinderfreibetrag Beantragen in Borken |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Borken beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Borken, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Nordrhein-Westfalen Anschrift: Finanzamt Borken Telefon: 02861 938-0 Fax: 0800 10092675307 Email: Service@FA-5307.fin-nrw.de Webseite: www.finanzamt-Borken.de Kinderfreibetrag Borken Finanzamt Borken Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Borken neu beantragen. Öffnungszeiten Bürgerbüro,Mo - Mi 07.30 - 15.00 Uhr ,Do 07.30 - 17.30 Uhr,und Fr 07.30 - 12.00 Uhr
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