Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Ratzeburg

Ratzeburg

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Ratzeburg beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Ratzeburg, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Schleswig-Holstein

Anschrift:

Finanzamt Ratzeburg
Bahnhofsallee 20
23909 Ratzeburg
Deutschland

Telefon:

04541 882-01

Fax:

04541 882-200

Email:

poststelle@fa-ratzeburg.landsh.de

Webseite:

Kinderfreibetrag Ratzeburg

Finanzamt Ratzeburg

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Ratzeburg neu beantragen.

Öffnungszeiten

Mo., Di., Do. und Fr. 08:30 - 12:30 Uhr Do. 14:30 - 17:30 Uhr

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Ratzeburg

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Ratzeburg prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Ratzeburg nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Ratzeburg kann entweder per Telefon 04541 882-01 oder per E-Mail poststelle@fa-ratzeburg.landsh.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen:

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