Kinderfreibetrag Beantragen in Bottrop |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Bottrop beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Bottrop, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Nordrhein-Westfalen Anschrift: Finanzamt Bottrop Telefon: 02041 691-0 Fax: 0800 10092675308 Email: Service@FA-5308.fin-nrw.de Webseite: www.finanzamt-Bottrop.de Kinderfreibetrag Bottrop Finanzamt Bottrop Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Bottrop neu beantragen. Öffnungszeiten Bürgerbüro,Mo., Di., Fr. 07.30 - 12.00 ,Do. 07.30 - 17.30,Mittwochs geschlossen
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