Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Dortmund

Dortmund

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Dortmund-Ost beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Dortmund-Ost, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Nordrhein-Westfalen

Anschrift:

Finanzamt Dortmund-Ost
Auf dem Hohwart 2
44143 Dortmund
Deutschland

Telefon:

0231 5188-0

Fax:

0800 10092675317

Email:

Service@FA-5317.fin-nrw.de

Webseite:

www.finanzamt-Dortmund-Ost.de

Kinderfreibetrag Dortmund

Finanzamt Dortmund-Ost

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Dortmund-Ost neu beantragen.

Öffnungszeiten

BÜRGERBÜRO,Mo - Mi 7.30 - 12.30 Uhr ,Fr 7.30 - 12.00 Uhr,Do 7.30 - 17.00 Uhr

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Dortmund

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Dortmund-Ost prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Dortmund nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Dortmund-Ost kann entweder per Telefon 0231 5188-0 oder per E-Mail Service@FA-5317.fin-nrw.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.finanzamt-Dortmund-Ost.de

Andere Dienstleistungen