Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Rendsburg

Rendsburg

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Rendsburg beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Rendsburg, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Schleswig-Holstein

Anschrift:

Finanzamt Rendsburg
Kieler Str. 19
24768 Rendsburg
Deutschland

Telefon:

04331 598-0

Fax:

04331 598-2770

Email:

poststelle@fa-rendsburg.landsh.de

Webseite:

Kinderfreibetrag Rendsburg

Finanzamt Rendsburg

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Rendsburg neu beantragen.

Öffnungszeiten

Mo., Di., Do. und Fr. 08:00 - 12:00 Uhr Do. 14:00 - 17:00 Uhr

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Rendsburg

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Rendsburg prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Rendsburg nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Rendsburg kann entweder per Telefon 04331 598-0 oder per E-Mail poststelle@fa-rendsburg.landsh.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen:

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