Kinderfreibetrag Beantragen in Gelsenkirchen |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Gelsenkirchen beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Gelsenkirchen, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Nordrhein-Westfalen Anschrift: Finanzamt Gelsenkirchen Telefon: 0209 173-0 Fax: 0800 10092675319 Email: Service@FA-5319.fin-nrw.de Webseite: www.finanzamt-Gelsenkirchen.de Kinderfreibetrag Gelsenkirchen Finanzamt Gelsenkirchen Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Gelsenkirchen neu beantragen. Öffnungszeiten Öffnungszeiten Bürgerservice,Mo - Di 07.00 - 12.00 Uhr ,Mittwochs geschlossen,Do 07.00 - 17.00 Uhr,Fr 07.00 - 12.00 Uhr
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