Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Hamm

Hamm

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Hamm beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Hamm, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Nordrhein-Westfalen

Anschrift:

Finanzamt Hamm
Grünstr. 2
59065 Hamm
Deutschland

Telefon:

02381 918-0

Fax:

0800 10092675322

Email:

Service@FA-5322.fin-nrw.de

Webseite:

www.finanzamt-Hamm.de

Kinderfreibetrag Hamm

Finanzamt Hamm

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Hamm neu beantragen.

Öffnungszeiten

Sprechzeiten Bürgerbüro,Mo -Do 07:30 - 12:30 Uhr ,Mi auch bis 18:00 Uhr

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Hamm

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Hamm prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Hamm nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Hamm kann entweder per Telefon 02381 918-0 oder per E-Mail Service@FA-5322.fin-nrw.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.finanzamt-Hamm.de

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