Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Ibbenbüren

Ibbenbüren

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Ibbenbüren beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Ibbenbüren, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Nordrhein-Westfalen

Anschrift:

Finanzamt Ibbenbüren
Uphof 10
49477 Ibbenbüren
Deutschland

Telefon:

05451 920-0

Fax:

0800 10092675327

Email:

Service@FA-5327.fin-nrw.de

Webseite:

www.finanzamt-Ibbenbueren.de

Kinderfreibetrag Ibbenbüren

Finanzamt Ibbenbüren

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Ibbenbüren neu beantragen.

Öffnungszeiten

Sprechzeiten Bürgerbüro,Mo, Mi, Do 7.30 - 15.00 Uhr ,Di 7.30 - 18.00 Uhr,Fr 7.30 - 12.00 Uhr

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Ibbenbüren

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Ibbenbüren prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Ibbenbüren nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Ibbenbüren kann entweder per Telefon 05451 920-0 oder per E-Mail Service@FA-5327.fin-nrw.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.finanzamt-Ibbenbueren.de

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