Kinderfreibetrag Beantragen in Ibbenbüren |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Ibbenbüren beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Ibbenbüren, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Nordrhein-Westfalen Anschrift: Finanzamt Ibbenbüren Telefon: 05451 920-0 Fax: 0800 10092675327 Email: Service@FA-5327.fin-nrw.de Webseite: www.finanzamt-Ibbenbueren.de Kinderfreibetrag Ibbenbüren Finanzamt Ibbenbüren Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Ibbenbüren neu beantragen. Öffnungszeiten Sprechzeiten Bürgerbüro,Mo, Mi, Do 7.30 - 15.00 Uhr ,Di 7.30 - 18.00 Uhr,Fr 7.30 - 12.00 Uhr
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