Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Lemgo

Lemgo

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Lemgo beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Lemgo, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Nordrhein-Westfalen

Anschrift:

Finanzamt Lemgo
Engelb.-Kämpfer-Str. 18
32657 Lemgo
Deutschland

Telefon:

05261 253-0

Fax:

0800 10092675329

Email:

Service@FA-5329.fin-nrw.de

Webseite:

www.finanzamt-Lemgo.de

Kinderfreibetrag Lemgo

Finanzamt Lemgo

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Lemgo neu beantragen.

Öffnungszeiten

Bürgerbüro,Mo - Fr 07:30 - 12:00 Uhr ,Do auch 12:00 - 17:30 Uhr

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Lemgo

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Lemgo prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Lemgo nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Lemgo kann entweder per Telefon 05261 253-0 oder per E-Mail Service@FA-5329.fin-nrw.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.finanzamt-Lemgo.de

Andere Dienstleistungen