Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Eckernförde

Eckernförde

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Eckernförde-Schleswig beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Eckernförde-Schleswig, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Schleswig-Holstein

Anschrift:

Finanzamt Eckernförde-Schleswig
Bergstr. 50
24340 Eckernförde
Deutschland

Telefon:

04351 756-0

Fax:

04351 756-290

Email:

poststelle@fa-eck-sl.landsh.de

Webseite:

Kinderfreibetrag Eckernförde

Finanzamt Eckernförde-Schleswig

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Eckernförde-Schleswig neu beantragen.

Öffnungszeiten

Mo., Di., Do. und Fr. 08:00 - 12:00 Uhr Do. 14:00 - 17:00 Uhr und nach Vereinbarung

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Eckernförde

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Eckernförde-Schleswig prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Eckernförde nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Eckernförde-Schleswig kann entweder per Telefon 04351 756-0 oder per E-Mail poststelle@fa-eck-sl.landsh.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen:

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