Kinderfreibetrag Beantragen in Eckernförde |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Eckernförde-Schleswig beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Eckernförde-Schleswig, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Schleswig-Holstein Anschrift: Finanzamt Eckernförde-Schleswig Telefon: 04351 756-0 Fax: 04351 756-290 Email: poststelle@fa-eck-sl.landsh.de Webseite: Kinderfreibetrag Eckernförde Finanzamt Eckernförde-Schleswig Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Eckernförde-Schleswig neu beantragen. Öffnungszeiten Mo., Di., Do. und Fr. 08:00 - 12:00 Uhr Do. 14:00 - 17:00 Uhr und nach Vereinbarung
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