Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Lippstadt

Lippstadt

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Lippstadt beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Lippstadt, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Nordrhein-Westfalen

Anschrift:

Finanzamt Lippstadt
Im Grünen Winkel 5
59555 Lippstadt
Deutschland

Telefon:

02941 982-0

Fax:

0800 10092675330

Email:

Service@FA-5330.fin-nrw.de

Webseite:

www.finanzamt-Lippstadt.de

Kinderfreibetrag Lippstadt

Finanzamt Lippstadt

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Lippstadt neu beantragen.

Öffnungszeiten

BürgerServiceCenter BSC,Mo - Di, Do - Fr 7.00 - 12.00 ,Mittwoch geschlossen,Do zusätzlich 12.00 - 17.30

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Lippstadt

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Lippstadt prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Lippstadt nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Lippstadt kann entweder per Telefon 02941 982-0 oder per E-Mail Service@FA-5330.fin-nrw.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.finanzamt-Lippstadt.de

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