Kinderfreibetrag Beantragen in Lippstadt |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Lippstadt beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Lippstadt, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Nordrhein-Westfalen Anschrift: Finanzamt Lippstadt Telefon: 02941 982-0 Fax: 0800 10092675330 Email: Service@FA-5330.fin-nrw.de Webseite: www.finanzamt-Lippstadt.de Kinderfreibetrag Lippstadt Finanzamt Lippstadt Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Lippstadt neu beantragen. Öffnungszeiten BürgerServiceCenter BSC,Mo - Di, Do - Fr 7.00 - 12.00 ,Mittwoch geschlossen,Do zusätzlich 12.00 - 17.30
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