Kinderfreibetrag Beantragen in Lübbecke |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Lübbecke beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Lübbecke, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Nordrhein-Westfalen Anschrift: Finanzamt Lübbecke Telefon: 05741 334-0 Fax: 0800 10092675331 Email: Service@FA-5331.fin-nrw.de Webseite: www.finanzamt-Luebbecke.de Kinderfreibetrag Lübbecke Finanzamt Lübbecke Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Lübbecke neu beantragen. Öffnungszeiten Bürgerbüro 05741/3341703,Mo - Do 08.00 - 12.00 Uhr - ,Mo auch 13.30 - 15.00 Uhr -,Do auch 13.30 - 17.00Uhr,Freitag geschlossen
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