Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Lübbecke

Lübbecke

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Lübbecke beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Lübbecke, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Nordrhein-Westfalen

Anschrift:

Finanzamt Lübbecke
Bohlenstr. 102
32312 Lübbecke
Deutschland

Telefon:

05741 334-0

Fax:

0800 10092675331

Email:

Service@FA-5331.fin-nrw.de

Webseite:

www.finanzamt-Luebbecke.de

Kinderfreibetrag Lübbecke

Finanzamt Lübbecke

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Lübbecke neu beantragen.

Öffnungszeiten

Bürgerbüro 05741/3341703,Mo - Do 08.00 - 12.00 Uhr - ,Mo auch 13.30 - 15.00 Uhr -,Do auch 13.30 - 17.00Uhr,Freitag geschlossen

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Lübbecke

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Lübbecke prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Lübbecke nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Lübbecke kann entweder per Telefon 05741 334-0 oder per E-Mail Service@FA-5331.fin-nrw.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.finanzamt-Luebbecke.de

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