Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Lüdenscheid

Lüdenscheid

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Lüdenscheid beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Lüdenscheid, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Nordrhein-Westfalen

Anschrift:

Finanzamt Lüdenscheid
Bahnhofsallee 16
58507 Lüdenscheid
Deutschland

Telefon:

02351 155-0

Fax:

0800 10092675332

Email:

Service@FA-5332.fin-nrw.de

Webseite:

www.finanzamt-Luedenscheid.de

Kinderfreibetrag Lüdenscheid

Finanzamt Lüdenscheid

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Lüdenscheid neu beantragen.

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten Bürgerbüro,Mo-Mi 08.30-12.00 Uhr ,Do 07.00-17.00 Uhr,Fr geschlossen

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Lüdenscheid

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Lüdenscheid prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Lüdenscheid nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Lüdenscheid kann entweder per Telefon 02351 155-0 oder per E-Mail Service@FA-5332.fin-nrw.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.finanzamt-Luedenscheid.de

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