Kinderfreibetrag Beantragen in Lüdenscheid |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Lüdenscheid beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Lüdenscheid, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Nordrhein-Westfalen Anschrift: Finanzamt Lüdenscheid Telefon: 02351 155-0 Fax: 0800 10092675332 Email: Service@FA-5332.fin-nrw.de Webseite: www.finanzamt-Luedenscheid.de Kinderfreibetrag Lüdenscheid Finanzamt Lüdenscheid Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Lüdenscheid neu beantragen. Öffnungszeiten Öffnungszeiten Bürgerbüro,Mo-Mi 08.30-12.00 Uhr ,Do 07.00-17.00 Uhr,Fr geschlossen
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