Kinderfreibetrag Beantragen in Münster |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Münster-Außenstadt beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Münster-Außenstadt, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Nordrhein-Westfalen Anschrift: Finanzamt Münster-Außenstadt Telefon: 0251 9729-0 Fax: 0800 10092675336 Email: Service@FA-5336.fin-nrw.de Webseite: www.finanzamt-Muenster-Aussenstadt.de Kinderfreibetrag Münster Finanzamt Münster-Außenstadt Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Münster-Außenstadt neu beantragen. Öffnungszeiten Sprechzeiten Bürgerbüro,Mo-Fr 07.00-12.00 Uhr ,Mo 13.30-17.00 Uhr
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