Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Münster

Münster

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Münster-Außenstadt beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Münster-Außenstadt, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Nordrhein-Westfalen

Anschrift:

Finanzamt Münster-Außenstadt
Friedrich-Ebert-Str. 46
48153 Münster
Deutschland

Telefon:

0251 9729-0

Fax:

0800 10092675336

Email:

Service@FA-5336.fin-nrw.de

Webseite:

www.finanzamt-Muenster-Aussenstadt.de

Kinderfreibetrag Münster

Finanzamt Münster-Außenstadt

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Münster-Außenstadt neu beantragen.

Öffnungszeiten

Sprechzeiten Bürgerbüro,Mo-Fr 07.00-12.00 Uhr ,Mo 13.30-17.00 Uhr

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Münster

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Münster-Außenstadt prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Münster nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Münster-Außenstadt kann entweder per Telefon 0251 9729-0 oder per E-Mail Service@FA-5336.fin-nrw.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.finanzamt-Muenster-Aussenstadt.de

Andere Dienstleistungen