Kinderfreibetrag Beantragen in Paderborn |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Paderborn beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Paderborn, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Nordrhein-Westfalen Anschrift: Finanzamt Paderborn Telefon: 05251 100-0 Fax: 0800 10092675339 Email: Service@FA-5339.fin-nrw.de Webseite: www.finanzamt-Paderborn.de Kinderfreibetrag Paderborn Finanzamt Paderborn Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Paderborn neu beantragen. Öffnungszeiten Öffnungszeiten nur Bürgerbüro,Montags bis Freitags ,07:30 Uhr bis 12:00 Uhr,Dienstags 13:30 - 15:30 Uhr,Donnerstags 13:30 - 17:30 Uhr
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