Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Paderborn

Paderborn

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Paderborn beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Paderborn, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Nordrhein-Westfalen

Anschrift:

Finanzamt Paderborn
Bahnhofstr. 28 - 30
33102 Paderborn
Deutschland

Telefon:

05251 100-0

Fax:

0800 10092675339

Email:

Service@FA-5339.fin-nrw.de

Webseite:

www.finanzamt-Paderborn.de

Kinderfreibetrag Paderborn

Finanzamt Paderborn

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Paderborn neu beantragen.

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten nur Bürgerbüro,Montags bis Freitags ,07:30 Uhr bis 12:00 Uhr,Dienstags 13:30 - 15:30 Uhr,Donnerstags 13:30 - 17:30 Uhr

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Paderborn

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Paderborn prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Paderborn nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Paderborn kann entweder per Telefon 05251 100-0 oder per E-Mail Service@FA-5339.fin-nrw.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.finanzamt-Paderborn.de

Andere Dienstleistungen