Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Siegen

Siegen

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Siegen beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Siegen, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Nordrhein-Westfalen

Anschrift:

Finanzamt Siegen
Weidenauer Str. 207
57076 Siegen
Deutschland

Telefon:

0271 4890-0

Fax:

0800 10092675342

Email:

Service@FA-5342.fin-nrw.de

Webseite:

www.finanzamt-Siegen.de

Kinderfreibetrag Siegen

Finanzamt Siegen

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Siegen neu beantragen.

Öffnungszeiten

Service- u Informationsstelle,Mittwochs kein SprechtagÜ -- ,Mo, Di: 07:30 - 15:30 Uhr,Do: 07:30 - 17:00 Uhr,Fr: 07:30 - 12:00 Uhr

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Siegen

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Siegen prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Siegen nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Siegen kann entweder per Telefon 0271 4890-0 oder per E-Mail Service@FA-5342.fin-nrw.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.finanzamt-Siegen.de

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