Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Warburg

Warburg

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Warburg beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Warburg, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Nordrhein-Westfalen

Anschrift:

Finanzamt Warburg
Sternstr. 33
34414 Warburg
Deutschland

Telefon:

05641 771-0

Fax:

0800 10092675345

Email:

Service@FA-5345.fin-nrw.de

Webseite:

www.finanzamt-Warburg.de

Kinderfreibetrag Warburg

Finanzamt Warburg

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Warburg neu beantragen.

Öffnungszeiten

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Warburg

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Warburg prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Warburg nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Warburg kann entweder per Telefon 05641 771-0 oder per E-Mail Service@FA-5345.fin-nrw.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.finanzamt-Warburg.de

Andere Dienstleistungen