Kinderfreibetrag Beantragen in Warendorf |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Warendorf beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Warendorf, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Nordrhein-Westfalen Anschrift: Finanzamt Warendorf Telefon: 02581 924-0 Fax: 0800 10092675346 Email: Service@FA-5346.fin-nrw.de Webseite: www.finanzamt-Warendorf.de Kinderfreibetrag Warendorf Finanzamt Warendorf Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Warendorf neu beantragen. Öffnungszeiten Bürgerbüro,Mo-Fr 07.00-12.00 Uhr ,Do 13.00-18.00 Uhr
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