Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Witten

Witten

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Witten beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Witten, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Nordrhein-Westfalen

Anschrift:

Finanzamt Witten
Ruhrstr. 43
58452 Witten
Deutschland

Telefon:

02302 921-0

Fax:

0800 10092675348

Email:

Service@FA-5348.fin-nrw.de

Webseite:

www.finanzamt-Witten.de

Kinderfreibetrag Witten

Finanzamt Witten

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Witten neu beantragen.

Öffnungszeiten

Service- u Informationsstelle,Mo: 08:30 - 12:00 Uhr, Di, ,Do und Fr: 07:00 - 12:00 Uhr,Mo: 13:30 - 17:00 Uhr,Mittwochs geschlossen

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Witten

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Witten prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Witten nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Witten kann entweder per Telefon 02302 921-0 oder per E-Mail Service@FA-5348.fin-nrw.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.finanzamt-Witten.de

Andere Dienstleistungen