Kinderfreibetrag Beantragen in Witten |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Witten beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Witten, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Nordrhein-Westfalen Anschrift: Finanzamt Witten Telefon: 02302 921-0 Fax: 0800 10092675348 Email: Service@FA-5348.fin-nrw.de Webseite: www.finanzamt-Witten.de Kinderfreibetrag Witten Finanzamt Witten Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Witten neu beantragen. Öffnungszeiten Service- u Informationsstelle,Mo: 08:30 - 12:00 Uhr, Di, ,Do und Fr: 07:00 - 12:00 Uhr,Mo: 13:30 - 17:00 Uhr,Mittwochs geschlossen
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