Kinderfreibetrag Beantragen in Bielefeld |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Bielefeld-Außenstadt beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Bielefeld-Außenstadt, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Nordrhein-Westfalen Anschrift: Finanzamt Bielefeld-Außenstadt Telefon: 0521 548-0 Fax: 0800 10092675349 Email: Service@FA-5349.fin-nrw.de Webseite: www.finanzamt-Bielefeld-Aussenstadt.de Kinderfreibetrag Bielefeld Finanzamt Bielefeld-Außenstadt Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Bielefeld-Außenstadt neu beantragen. Öffnungszeiten BürgerBüro,Mo-Mi + Fr 07:30 - 12:00 Uhr ,Donnerstag 07:30 - 17:00 Uhr
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