Kinderfreibetrag Beantragen in Bochum |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Bochum-Süd beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Bochum-Süd, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Nordrhein-Westfalen Anschrift: Finanzamt Bochum-Süd Telefon: 0234 3337-0 Fax: 0800 10092675350 Email: Service@FA-5350.fin-nrw.de Webseite: www.finanzamt-Bochum-Sued.de Kinderfreibetrag Bochum Finanzamt Bochum-Süd Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Bochum-Süd neu beantragen. Öffnungszeiten Bürger-Service ( S I S T ),Einkommensteuererklärungen ,Mittwoch geschlossen,Mo, Di, Fr 7:00-12:00 Uhr,Do. 7:00-17:00 Uhr
|