Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Bochum

Bochum

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Bochum-Süd beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Bochum-Süd, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Nordrhein-Westfalen

Anschrift:

Finanzamt Bochum-Süd
Königsallee 21
44789 Bochum
Deutschland

Telefon:

0234 3337-0

Fax:

0800 10092675350

Email:

Service@FA-5350.fin-nrw.de

Webseite:

www.finanzamt-Bochum-Sued.de

Kinderfreibetrag Bochum

Finanzamt Bochum-Süd

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Bochum-Süd neu beantragen.

Öffnungszeiten

Bürger-Service ( S I S T ),Einkommensteuererklärungen ,Mittwoch geschlossen,Mo, Di, Fr 7:00-12:00 Uhr,Do. 7:00-17:00 Uhr

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Bochum

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Bochum-Süd prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Bochum nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Bochum-Süd kann entweder per Telefon 0234 3337-0 oder per E-Mail Service@FA-5350.fin-nrw.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.finanzamt-Bochum-Sued.de

Andere Dienstleistungen