Kinderfreibetrag Beantragen in Gütersloh |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Gütersloh beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Gütersloh, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Nordrhein-Westfalen Anschrift: Finanzamt Gütersloh Telefon: 05241 3071-0 Fax: 0800 10092675351 Email: Service@FA-5351.fin-nrw.de Webseite: www.finanzamt-Guetersloh.de Kinderfreibetrag Gütersloh Finanzamt Gütersloh Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Gütersloh neu beantragen. Öffnungszeiten Öffnungszeiten Bürgerbüro,Mo - Fr 07.30 - 12.30 Uhr ,Do auch 13.30 - 18.00 Uhr
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