Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Marl

Marl

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Marl beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Marl, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Nordrhein-Westfalen

Anschrift:

Finanzamt Marl
Brassertstr. 1
45768 Marl
Deutschland

Telefon:

02365 516-0

Fax:

0800 10092675359

Email:

Service@FA-5359.fin-nrw.de

Webseite:

www.finanzamt-Marl.de

Kinderfreibetrag Marl

Finanzamt Marl

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Marl neu beantragen.

Öffnungszeiten

Bürgerbüro,Mo, Mi, Do: 07:30-12:00 Uhr ,Di: 07:00-17:00 Uhr,Freitag: Geschlossen

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Marl

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Marl prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Marl nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Marl kann entweder per Telefon 02365 516-0 oder per E-Mail Service@FA-5359.fin-nrw.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.finanzamt-Marl.de

Andere Dienstleistungen