Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Augsburg

Augsburg

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Augsburg-Stadt beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Augsburg-Stadt, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Bayern

Anschrift:

Finanzamt Augsburg-Stadt
Prinzregentenpl. 2
86150 Augsburg
Deutschland

Telefon:

0821 506-01

Fax:

0821 506-2222

Email:

poststelle.fa-a-s@finanzamt.bayern.de

Webseite:

www.finanzamt-augsburg-stadt.de

Kinderfreibetrag Augsburg

Finanzamt Augsburg-Stadt

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Augsburg-Stadt neu beantragen.

Öffnungszeiten

Servicezentrum: Mo-Do 7:30-13:00 Uhr, Do 14:00-17:15 Uhr, Fr 7:30-12:00 Uhr

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Augsburg

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Augsburg-Stadt prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Augsburg nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Augsburg-Stadt kann entweder per Telefon 0821 506-01 oder per E-Mail poststelle.fa-a-s@finanzamt.bayern.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.finanzamt-augsburg-stadt.de

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