Kinderfreibetrag Beantragen in Augsburg |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Augsburg-Stadt beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Augsburg-Stadt, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Bayern Anschrift: Finanzamt Augsburg-Stadt Telefon: 0821 506-01 Fax: 0821 506-2222 Email: poststelle.fa-a-s@finanzamt.bayern.de Webseite: www.finanzamt-augsburg-stadt.de Kinderfreibetrag Augsburg Finanzamt Augsburg-Stadt Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Augsburg-Stadt neu beantragen. Öffnungszeiten Servicezentrum: Mo-Do 7:30-13:00 Uhr, Do 14:00-17:15 Uhr, Fr 7:30-12:00 Uhr
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