Kinderfreibetrag Beantragen in Bad Tölz |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Bad Tölz -Außenstelle des Finanzamts Wolfratshausen- beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Bad Tölz -Außenstelle des Finanzamts Wolfratshausen-, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Bayern Anschrift: Finanzamt Bad Tölz -Außenstelle des Finanzamts Wolfratshausen- Telefon: 08041 8005-0 Fax: 08041 8005-185 Email: poststelle.fa-toel@finanzamt.bayern.de Webseite: www.finanzamt-bad-toelz.de Kinderfreibetrag Bad Tölz Finanzamt Bad Tölz -Außenstelle des Finanzamts Wolfratshausen- Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Bad Tölz -Außenstelle des Finanzamts Wolfratshausen- neu beantragen. Öffnungszeiten Servicezentrum: langer Montag: 07:30 - 18:00 Uhr, Mittwoch: geschlossen Dienstag und Donnerstag: 07:30 Uhr - 13:00 Uhr, Freitag: 07:30 -12:00 Uhr
|