Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Berchtesgaden

Berchtesgaden

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Berchtesgaden-Laufen beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Berchtesgaden-Laufen, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Bayern

Anschrift:

Finanzamt Berchtesgaden-Laufen
Salzburger Str. 6
83471 Berchtesgaden
Deutschland

Telefon:

08652 960-0

Fax:

08652 960-212

Email:

poststelle.fa-bgd@finanzamt.bayern.de

Webseite:

www.finanzamt-berchtesgaden.de

Kinderfreibetrag Berchtesgaden

Finanzamt Berchtesgaden-Laufen

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Berchtesgaden-Laufen neu beantragen.

Öffnungszeiten

Servicezentrum: Mo u. Di: 7:15 - 13:30 Uhr, Mi: 7:15 - 9:00 Uhr, Do 7:15 - 15:00 Uhr, Fr 7:15-12:00 Uhr

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Berchtesgaden

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Berchtesgaden-Laufen prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Berchtesgaden nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Berchtesgaden-Laufen kann entweder per Telefon 08652 960-0 oder per E-Mail poststelle.fa-bgd@finanzamt.bayern.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.finanzamt-berchtesgaden.de

Andere Dienstleistungen