Kinderfreibetrag Beantragen in Berchtesgaden |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Berchtesgaden-Laufen beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Berchtesgaden-Laufen, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Bayern Anschrift: Finanzamt Berchtesgaden-Laufen Telefon: 08652 960-0 Fax: 08652 960-212 Email: poststelle.fa-bgd@finanzamt.bayern.de Webseite: www.finanzamt-berchtesgaden.de Kinderfreibetrag Berchtesgaden Finanzamt Berchtesgaden-Laufen Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Berchtesgaden-Laufen neu beantragen. Öffnungszeiten Servicezentrum: Mo u. Di: 7:15 - 13:30 Uhr, Mi: 7:15 - 9:00 Uhr, Do 7:15 - 15:00 Uhr, Fr 7:15-12:00 Uhr
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