Kinderfreibetrag Beantragen in Burghausen |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Burghausen beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Burghausen, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Bayern Anschrift: Finanzamt Burghausen Telefon: 08677 8706-0 Fax: 08677 8706-100 Email: poststelle.fa-burgh@finanzamt.bayern.de Webseite: www.finanzamt-burghausen.de Kinderfreibetrag Burghausen Finanzamt Burghausen Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Burghausen neu beantragen. Öffnungszeiten Servicezentrum: Mo-Do 7:30-14:00 Uhr, (Okt. - Juni Do 7:30 - 17:00), Fr 7:30-12:00 Uhr
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