Kinderfreibetrag Beantragen in Deggendorf |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Deggendorf beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Deggendorf, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Bayern Anschrift: Finanzamt Deggendorf Telefon: 0991 384-0 Fax: 0991 384-150 Email: poststelle.fa-deg@finanzamt.bayern.de Webseite: www.finanzamt-deggendorf.de Kinderfreibetrag Deggendorf Finanzamt Deggendorf Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Deggendorf neu beantragen. Öffnungszeiten Servicezentrum: Mo, Di, Mi 7:30 - 13:00 Uhr, Do 7:30 - 15:00 Uhr, Fr 7:30 - 12:00 Uhr langer Donnerstagvon März - Juni 7:30- 17:00 Uhr
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