Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Dillingen

Dillingen

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Dillingen beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Dillingen, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Bayern

Anschrift:

Finanzamt Dillingen
Schloßstr. 3
89407 Dillingen
Deutschland

Telefon:

09071 507-0

Fax:

09071 507-300

Email:

poststelle.fa-dlg@finanzamt.bayern.de

Webseite:

www.finanzamt-dillingen.de

Kinderfreibetrag Dillingen

Finanzamt Dillingen

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Dillingen neu beantragen.

Öffnungszeiten

Servicezentrum: Mo, Di, Mi, Fr 7:30-13:00 Uhr, Do 7:30-13:00 Uhr u. 14:00-18:00 Uhr

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Dillingen

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Dillingen prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Dillingen nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Dillingen kann entweder per Telefon 09071 507-0 oder per E-Mail poststelle.fa-dlg@finanzamt.bayern.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.finanzamt-dillingen.de

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