Kinderfreibetrag Beantragen in Dingolfing |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Dingolfing beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Dingolfing, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Bayern Anschrift: Finanzamt Dingolfing Telefon: 08731 504-0 Fax: 08731 504-190 Email: poststelle.fa-dgf@finanzamt.bayern.de Webseite: www.finanzamt-dingolfing.de Kinderfreibetrag Dingolfing Finanzamt Dingolfing Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Dingolfing neu beantragen. Öffnungszeiten Servicezentrum: Mo-Di 7:30-15:00 Uhr, Mi, Fr 7:30-12:00 Uhr, Do 7:30-17:00 Uhr
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