Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Dingolfing

Dingolfing

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Dingolfing beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Dingolfing, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Bayern

Anschrift:

Finanzamt Dingolfing
Obere Stadt 44
84130 Dingolfing
Deutschland

Telefon:

08731 504-0

Fax:

08731 504-190

Email:

poststelle.fa-dgf@finanzamt.bayern.de

Webseite:

www.finanzamt-dingolfing.de

Kinderfreibetrag Dingolfing

Finanzamt Dingolfing

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Dingolfing neu beantragen.

Öffnungszeiten

Servicezentrum: Mo-Di 7:30-15:00 Uhr, Mi, Fr 7:30-12:00 Uhr, Do 7:30-17:00 Uhr

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Dingolfing

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Dingolfing prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Dingolfing nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Dingolfing kann entweder per Telefon 08731 504-0 oder per E-Mail poststelle.fa-dgf@finanzamt.bayern.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.finanzamt-dingolfing.de

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