Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Donauwörth

Donauwörth

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Nördlingen mit ASt Donauwörth beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Nördlingen mit ASt Donauwörth, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Bayern

Anschrift:

Finanzamt Nördlingen mit ASt Donauwörth
Sallingerstr. 2
86609 Donauwörth
Deutschland

Telefon:

09081 215 - 0

Fax:

09081 215 -2510

Email:

poststelle.fa-noe@finanzamt.bayern.de

Webseite:

www.finanzamt-donauwoerth.de

Kinderfreibetrag Donauwörth

Finanzamt Nördlingen mit ASt Donauwörth

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Nördlingen mit ASt Donauwörth neu beantragen.

Öffnungszeiten

Servicezentrum: Mo - Mi + Fr. 7:30 - 13:00 Uhr, Do 7:30-18:00 Uhr

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Donauwörth

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Nördlingen mit ASt Donauwörth prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Donauwörth nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Nördlingen mit ASt Donauwörth kann entweder per Telefon 09081 215 - 0 oder per E-Mail poststelle.fa-noe@finanzamt.bayern.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.finanzamt-donauwoerth.de

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