Kinderfreibetrag Beantragen in Ebersberg |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Ebersberg beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Ebersberg, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Bayern Anschrift: Finanzamt Ebersberg Telefon: 08092 267-0 Fax: 08092 267-102 Email: poststelle.fa-ebe@finanzamt.bayern.de Webseite: www.finanzamt-ebersberg.de Kinderfreibetrag Ebersberg Finanzamt Ebersberg Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Ebersberg neu beantragen. Öffnungszeiten Servicezentrum: Mo-Do 7:30-13:00 Uhr, Fr 7:30-12:00 Uhr Von Okt-Mai jeden 1. und 3. Do von 07:30 - 18:00, von Juni-Septjeden 1. Do von 7:30- 18:00 Uhr
|