Kinderfreibetrag Beantragen in Eggenfelden |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Eggenfelden beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Eggenfelden, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Bayern Anschrift: Finanzamt Eggenfelden Telefon: 08721 981-0 Fax: 08721 981-200 Email: poststelle.fa-eg@finanzamt.bayern.de Webseite: www.finanzamt-eggenfelden.de Kinderfreibetrag Eggenfelden Finanzamt Eggenfelden Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Eggenfelden neu beantragen. Öffnungszeiten Servicezentrum: Mo, Di: 7:30-15:00 Uhr, Mi, Fr: 7:30-12:00 Uhr, Donnerstag: Jan-Mai: 7:30-17:00 Uhr, Juni-Dez: 7:30-15:00 Uhr
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