Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Erding

Erding

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Erding beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Erding, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Bayern

Anschrift:

Finanzamt Erding
Münchener Str. 31
85435 Erding
Deutschland

Telefon:

08122 188-0

Fax:

08122 188-150

Email:

poststelle.fa-ed@finanzamt.bayern.de

Webseite:

www.finanzamt-erding.de

Kinderfreibetrag Erding

Finanzamt Erding

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Erding neu beantragen.

Öffnungszeiten

Servicezentrum: Mo-Do 7:30-13:00 Uhr, Fr 7:30 -12:00 Uhr jeden 1. Do im Monat: 14:00-18:00 Uhr,

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Erding

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Erding prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Erding nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Erding kann entweder per Telefon 08122 188-0 oder per E-Mail poststelle.fa-ed@finanzamt.bayern.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.finanzamt-erding.de

Andere Dienstleistungen