Kinderfreibetrag Beantragen in Freising |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Freising beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Freising, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Bayern Anschrift: Finanzamt Freising Telefon: 08161 493-0 Fax: 08161 493-106 Email: poststelle.fa-fs@finanzamt.bayern.de Webseite: www.finanzamt-freising.de Kinderfreibetrag Freising Finanzamt Freising Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Freising neu beantragen. Öffnungszeiten Servicezentrum: Mo-Di 7:30-15:00 Uhr, Mi, Fr 7:30-12:00 Uhr, Do 7:30-18:00 Uhr
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