Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Freising

Freising

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Freising beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Freising, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Bayern

Anschrift:

Finanzamt Freising
Prinz-Ludwig-Str. 26
85354 Freising
Deutschland

Telefon:

08161 493-0

Fax:

08161 493-106

Email:

poststelle.fa-fs@finanzamt.bayern.de

Webseite:

www.finanzamt-freising.de

Kinderfreibetrag Freising

Finanzamt Freising

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Freising neu beantragen.

Öffnungszeiten

Servicezentrum: Mo-Di 7:30-15:00 Uhr, Mi, Fr 7:30-12:00 Uhr, Do 7:30-18:00 Uhr

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Freising

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Freising prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Freising nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Freising kann entweder per Telefon 08161 493-0 oder per E-Mail poststelle.fa-fs@finanzamt.bayern.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.finanzamt-freising.de

Andere Dienstleistungen