Kinderfreibetrag Beantragen in Bonn |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Bundeszentralamt für Steuern beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Bundeszentralamt für Steuern, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Bayern Anschrift: Finanzamt Bundeszentralamt für Steuern Telefon: 0228 406-0 Fax: 0228 406-2661 Email: Poststelle@bzst.bund.de Webseite: Kinderfreibetrag Bonn Finanzamt Bundeszentralamt für Steuern Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Bundeszentralamt für Steuern neu beantragen. Öffnungszeiten nur nach persönlicher Vereinbarung
|