Kinderfreibetrag Beantragen in Fürstenfeldbruck |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Fürstenfeldbruck beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Fürstenfeldbruck, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Bayern Anschrift: Finanzamt Fürstenfeldbruck Telefon: 08141 60-0 Fax: 08141 60-150 Email: poststelle.fa-ffb@finanzamt.bayern.de Webseite: www.finanzamt-fuerstenfeldbruck.de Kinderfreibetrag Fürstenfeldbruck Finanzamt Fürstenfeldbruck Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Fürstenfeldbruck neu beantragen. Öffnungszeiten Servicezentrum: Mo-Mi 7:30-13:00 Uhr, Do 7:30-17:00 Uhr, Fr 7:30 -12:30 Uhr
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