Kinderfreibetrag Beantragen in Garmisch-Partenkirchen |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Garmisch-Partenkirchen beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Garmisch-Partenkirchen, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Bayern Anschrift: Finanzamt Garmisch-Partenkirchen Telefon: 08821 700-0 Fax: 08821 700-520 Email: poststelle.fa-gap@finanzamt.bayern.de Webseite: www.finanzamt-garmisch-partenkirchen.de Kinderfreibetrag Garmisch-Partenkirchen Finanzamt Garmisch-Partenkirchen Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Garmisch-Partenkirchen neu beantragen. Öffnungszeiten Servicezentrum: Mo - Do: 7:00 - 12:30 Uhr, (Nov - Mai am Do: 7:00 - 16:00 Uhr), Fr: 7:00 -12:00 Uhr
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